Die Sicherungskarte ein wichtiger Bestandteil einer Schließanlage. Nur mit der zur Schließanlage zugehörigen Sicherungskarte können Nachbestellungen von Schlüsseln, Zylindern und aktuellen Schließplänen ausgeführt werden.
Sollte diese Sicherungskarte abhandengekommen sein, muss sich der Schließanlagen-Eigentümer an einen Fachhändler wenden und dort eine sogenannte "Eidesstattlichen Erklärung" ausfüllen. Es handelt sich hier um ein rechtsverbindliches Dokument.
Diese Erklärung wird vom Händler gegengezeichnet und dem Schließanlagenhersteller zugesandt. Von diesem wird daraufhin eine neue gültige Ersatz-Sicherungskarte ausgestellt und die verloren gegangene Karte für ungültig erklärt. Nur mit dieser neuen Sicherungskarte können weitere Bestellungen ausgeführt werden.
Das Formular für die Eidesstattliche Erklärung erhalten Sie hier
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